Strandresidenz-Kühlungsborn ✸✸✸✸✸ | Tel.: +49 38293 432829

27 Jun

Der Ehemann einer halbseitig gelähmten Frau schreibt uns

… über unsere Wohnung 3

Als „beruflich weltweit Vielreisender“ kennt man nach mehr als 45 Berufsjahren eine durchaus nennenswerte Zahl an Hotels, Einrichtungen und Organisationen. Es ist daher sicherlich nicht verwunderlich, wenn meine Frau und ich seit vielen Jahren komfortable Ferienwohnungen und Ferienhäuser für unsere auf Erholung ausgerichteten Urlaube vorgezogen haben. Wir sind also „gewissermaßen Spezialisten“; umso höher soll daher unser Gesamteindruck mit „beispiellos“ ankommen.

Seit fünf Jahren hat es uns gesundheitlich erwischt und das Auffinden individueller, geeigneter Urlaubsdomizile wird aus diversen Gründen sehr viel schwieriger. Dankbar wird daher eine Ferienwohnung wie die Strandresidenz angenommen, die von der Peripherie bis in die Details der von uns gemieteten Wohnung Nr. 3 – die „Handicaps des Rollstuhlbetriebes“ relativ wenig erkennbar werden lassen. Dankbar wird auch angenommen, wenn der Eigentümer „Verbesserungsideen“ hören möchte. Also:

Entgegen den generell großzügigen Räumlichkeiten ist das Bad zu klein (daran lässt sich mit einfachen Mitteln sicher nichts ändern, – aber Achtung bei künftigen Vermietungen mit voluminöseren Rollstühlen! Schon die Zugänglichkeit zur Toilette ist jetzt schwierig).

Leicht ändern ließe sich dagegen die Zugänglichkeit zum Waschbecken, die durch den mittleren Teil der unterhalb angebrachten Ablage für das „Einschieben“ des Rollstuhles vollständig blockiert ist (Erhebliches Handicap!).

Das Schlafzimmer ist auch etwas klein für Rollstuhlbetrieb. Zur verbesserten Zugänglichkeit sollte zwischen Schrank und Bett der maximal mögliche Raum geschaffen werden (natürlich mobil), ggf. unter Verzicht auf den gegenüberliegenden Nachttisch (reicht bei kleinem Rollstuhl aus).

Als Ankleidestätte diente uns die großzügige Diele. Hier wären vielleicht durch fantasievolles Umstellen und Ergänzen kleinerer Ablageflächen ggf. auch einfache Verbesserungen möglich.

Ansonsten möchte ich ausdrücklich betonen, dass praktisch alle Wege – von der Tiefgarage, den Freizeiteinrichtungen im Kellergeschoss, den äußeren und innerhäuslichen Wegen praktisch barrierefrei mit bequemen Durchgängen und Türen sehr rollstuhlgerecht angetroffen wurde.

Unter der generellen Einschränkung, dass Behinderungen ja immer individuell sind, können wir bestätigen, dass uns die Strandresidenz mit unserem Rollstuhlbetrieb – trotz dieser Behinderung einen weitgehend „normalen“ und sehr erholsamen Urlaub ermöglichte.

Anmerkung und Fazit:
Aufgrund dieser Erfahrungen sind wir der Auffassung, dass sich von unseren Wohnungen nur die Wohnung 4 bedingt für Rollstuhlfahrer eignet. Personen, die konstant auf den Rollstuhl angewiesen sind, haben auch in dieser Wohnung Schwierigkeiten. Keine unserer Duschen ist mit dem Rollstuhl befahrbar. Auf Wunsch stellen wir den Kontakt zwischen Betroffenen und unseren Gästen her.


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